Die Verbraucher erhalten ihre „GVO-freie“ Milch im Handel ohne Preisaufschlag, zu dieser Schlussfolgerung gelangt eine Auswertung der Agrarmarkt Informationsgesellschaft (AMI). GVO-frei füttern stellt für den Milchkuhhalter allerdings höhere Anforderungen und ist deshalb meistens auch mit höheren Futterkosten verbunden. Denn es rechnet sich nicht, das gentechnisch veränderte Soja in den Rationen einfach eins zu eins durch non-GVO-Soja zu ersetzen! Von Anfang an waren im Zuge der...
Die Verbraucher erhalten ihre „GVO-freie“ Milch im Handel ohne Preisaufschlag, zu dieser Schlussfolgerung gelangt eine Auswertung der Agrarmarkt Informationsgesellschaft (AMI). GVO-frei füttern stellt für den Milchkuhhalter allerdings höhere Anforderungen und ist deshalb meistens auch mit höheren Futterkosten verbunden. Denn es rechnet sich nicht, das gentechnisch veränderte Soja in den Rationen einfach eins zu eins durch non-GVO-Soja zu ersetzen! Von Anfang an waren im Zuge der GVO-frei-Debatte daher die umstellungsbedingt höheren Produktionskosten und ein dementsprechend notwendiger, höherer Milchauszahlungspreis ein großes Thema in den Riegen der von Umstellungswünschen bzw. -vorgaben betroffenen Milcherzeuger.
Derzeit zahlen die Molkereien ihren Milchlieferanten – laut der AMI-Auswertung – Zuschläge zwischen 0,8 und 1,5 ct/kg Milch aus, wenn diese ihre Kühe ausschließlich mit GVO-freien Futtermitteln ernähren.
Johannes Thomsen, Fachhochschule Kiel, hat die Kosten- und Erlösseite der GVO-freien Milchproduktion analysiert und seine Erkenntnisse daraus im Rahmen der Kieler Milchtage 2018 vorgestellt:
Zuschläge verschmelzen oft im Grundpreis
Die meisten Molkereien zahlen für GVO-freie Milch einen Zuschlag . Molkereiunternehmen, wie etwa die Deutsche Milchkontor eG (DMK), die zwei Erfassungs- und Verarbeitungslinien fahren, weisen den GVO-frei Zuschlag in der Regel gesondert auf. Stellt hingegen ein Unternehmen die komplette Milcherfassung um (100 % GVO-frei), wird der Zuschlag oft "eingepreist". Dies muss in den Milchpreisvergleichen berücksichtigt werden!
Höhere Nachfrage, höherer Preis
Die durch die Umstellungswelle 2016 deutlich gestiegene Nachfrage nach GVO-freien Futterkomponenten bzw. GVO-freiem Milchleistungsfutter (MLF) hat zu einem, teils deutlichen, Preisanstieg bei diesen geführt. So kostete GVO-freies Soja im Mai 2018 rund 12 bis 15 €/dt mehr als die Standardware. Zuletzt hat sich der Preisunterschied leicht verringert. Im Januar 2019 (Stand 25.01.2019) wurde "konventionelles" Sojaextraktionsschrot (44 %) in Deutschland für 30,2 €/dt gehandelt, gentechnisch verändertes Sojaextraktionsschrot (44 %) für 41,8 bis 43,9 €/dt. Die Differenz betrug daher zwischen 116 bis 137 €.
Neben dem Rohwarepreis erhöhen sich die Produktionskosten seitens der Futtermittelhersteller/-händler durch die VLOG-Zertifizierung (um ca. 0,50 €/dt) sowie durch den höheren Aufwand in den Kraftfutterwerken (Reinigung der Anlagen und der Logistik). Viele Futtermittelhersteller verfügen daher heute komplett getrennte Produktionslinien für GVO-freies und konventionelles Futter.
Umstellung auf GVO-frei generell ohne Leistungsverlust möglich
Auch in "Hochleistungsherden" kann laut den Ergebnissen von Fütterungsversuchen auf den Einsatz von Sojaextraktionsschrot verzichtet werden. Als Ausgleich dienen in erster Linie Rapsextraktionsschrot und in geringen Mengen Futterharnstoff. Im Durchschnittsbetrieb würden dadurch Mehrkosten von etwa 0,46 Cent/kg Milch anfallen (0,0 bis 1,5 Cent Mehrkosten/kg Milch je nach Rationsgestaltung). Bei sehr hohen Milchleistungen (> 10.500 kg) kann bei der GVO-freien Fütterung die Zulage einzelner künstlich hergestellter Aminosäuren (Methionin, Lysin) angebracht sein. Die Sojabohne stellt, im Vergleich zum Raps, den Kühen diese in höheren Konzentrationen zur Verfügung.
P-Zufuhr durch Rapsextraktionsschrot kann problematisch werden!
Zum Problem aufschaukeln kann sich ein verstärkter Einsatz von Rapsextraktionsschrot in der Futtermischung infolge seiner höheren Phosphorzufuhr. Im Zuge einer Umstellung auf eine GVO-freie Fütterung sollten bei der Zusammenstellung der neuen Futterrationen immer durch die Düngeverordnung vorgegebenen Grenzwerte im Hinterkopf behalten werden. Vorallem die Phosphor-Gehalte im Kraftfutter sind zu beachten. Beim Mineralfutter empfiehlt es sich auf eine Phosphor-Ergänzung zu verzichten.